AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Dirk Roth GmbH

Stand: 01.01.2024

  • Für Firmen gelten die Klauseln der VOB Teil B als allgemein vereinbarte Vertragsbedingungen. 
  • Für Privatkunden gelten die Klauseln des BGB als allgemein vereinbarte Vertragsbedingungen. 
  • Abweichend von den Bestimmungen in der VOB Teil B für Firmenkunden sowie BGB für Privatkunden gelten die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Dirk Roth GmbH wie folgt.

1.1 Angebotsfristen

  • Unsere Angebote sind 4 Wochen ab Erstellungsdatum gültig.
  • Ausschließlich und nur innerhalb dieser Frist können wir eine Garantie für ansteigende Material- und Lohnpreiserhöhungen gewähren und etwaige Angebotssummensteigerungen vermeiden.

1.2 Zahlungsziele / Fälligkeiten

  • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung vermerkt, sind Rechnungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erstellungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
  • Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen und Bearbeitungsgebühren für zusätzlichen Büroaufwand fällig.
  • Unberechtigter nicht vereinbarter Abzug oder Skontoabzug wird sofort nachgefordert.
  • Die Dirk Roth GmbH behält sich vor, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Abschlagsrechnungen zu stellen (z. B. für Fremdleistungen wie Gerüsterstellung, Entsorgungsaufwand, Materialien, bereits erfolgte Arbeiten usw.).
  • Bei Auftragsstornierungen können Kosten anfallen, für Planung sowie evtl. bereits bestellte Materialien, sowie deren Rücknahme – Stornokosten. Bei Stornierung erst 30 Tage vor Ausführungsbeginn, werden mindestens 20% der Auftragssumme fällig.
  • Müssen Rechnungsanschrift oder Leistungsempfänger nachträglich geändert werden und liegt dies nicht in unserem Verschulden, werden für unseren Aufwand 40€ zzgl. der geltenden MwSt. pauschal berechnet.

1.3 Abschläge

  • Ist nichts anderes vereinbart, ist ab einer Auftragssumme von 5000€ Brutto, spätestens 14 Tage vor Ausführungsbeginn eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Angebotsbruttosumme zu entrichten, für Baustelleneinrichtung, Materialbestellung sowie Materialanlieferung. Bei Aufträgen über 10.000€ werden darüber hinaus weitere Abschläge wie folgt in Rechnung gestellt:
  • Ein weiterer Abschlag über 20 % wird fällig, wenn etwa ca. 1/3 der geplanten Arbeiten fertiggestellt wurde.
  • Weitere 20 % fällig, wenn ca. 2/3 der Arbeiten fertiggestellt sind. Die restlichen 10 % sind nach Fertigstellung innerhalb 14 Tagen ohne Skonto zu bezahlen, wenn hierzu nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Abschlagzahlungen sowie Anzahlungen sind nicht skontierbar. Ausschließlich bei bei Schlussrechnungen kann je nach Vereinbarung Skonto gewährt werden.
  • Das gelieferte und verarbeitete Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Abschlags- sowie Schlussrechnungen Eigentum der Firma Dirk Roth GmbH.
  • Bei Versicherungsschäden wie z.B. Sturmschäden ohne Abtretung durch den Kunden/Auftraggeber erhalten wir immer den Rechnungsbetrag von unserem Auftraggeber. Unsere Kunden müssen dazu in Vorleistung gehen! Der Kunde/VN/AG erhält die Erstattung dann abzüglich eventueller Selbstbeteiligungen von seiner Versicherung. Unsere Zahlungsbedingungen sind wie unten angegeben.
  • Bei größeren Baustellen erlauben wir uns für Fremdleistungen, wie z. B. Gerüstkosten, Arbeitsbühnen, Gerätschaften, Containerkosten sowie Materialkosten eine Abschlagsrechnung zu stellen, da wir diese Kosten auch sofort entrichten müssen.

1.4 Rechnungsanschrift / Anschrift des Bauvorhabens sowie Eigentümeranschrift

  • Ist es der Fall, dass die schriftliche Auftragserteilung durch eine zweite Person an unsere Firma erteilt wird, muss unserem Unternehmen mitgeteilt werden, dass der Auftraggeber nicht zugleich der Eigentümer ist und muss zugleich der Firma Dirk Roth GmbH GmbH die Daten des Eigentümers bekannt gegeben und in diesem Fall eine Vollmacht vom Eigentümer vorgelegt werden. Ist das nicht der Fall, so kann es sich eventuell um eine strafbare Handlung handeln. Sollte die Anschrift des Bauvorhabens von der Rechnungsanschrift abweichen, muss dies vom Auftraggeber bei Auftragserteilung unaufgefordert bekannt gegeben werden. Sollte sich die Rechnungsanschrift während der Ausführung der Arbeiten ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen. Sollte dies versäumt werden, stellen wir die anfallenden Kosten für erhöhten Büroaufwand, wie Rechnungsumschreibung, Porto usw. dem Auftraggeber gesondert in Rechnung. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Angaben uns unverzüglich nach Änderung mitzuteilen sind.

1.5 Auftragserteilung

  • Wir weisen darauf hin, dass nur schriftliche Auftragserteilungen berücksichtigt und entgegengenommen werden können.
  • Nach Überprüfung Ihres Auftrags durch uns erhalten Sie eine Auftragsbestätigung.
  • Vor Beginn der Arbeiten werden Sie von unseren Mitarbeitern telefonisch kontaktiert um Termine zu vereinbaren und abzustimmen. Sowohl vor Ort als auch bei der telefonischen Terminierung können auch eventuelle Fragen geklärt, sowie Wünsche und Anregungen besprochen werden.

1.6 Auftragsstornierung

  • Bitte beachten Sie, dass Auftragsstornierungen nur schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Auftragserteilung und vor Begin der geplanten Arbeiten akzeptiert werden können. Diese Frist hat den Hintergrund, dass nach Ablauf bereits Materialen verbindlich bestellt werden müssen und auch schon ein bestimmter Büroaufwand angefallen ist. Auch werden nach Ablauf der 48-stündigen Frist dem Auftraggeber bereits entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. Gerüstbauer, Entsorgungsunternehmen, Genehmigungen der Stadt o. d. Landkreises usw.) in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sollte es sich um größere Arbeiten handeln die von unserem Hause terminiert werden müssen, fällt eine Stornogebühr von 20% der Netto-Auftragssumme an zzgl. der eventuell bestellten Materialien oder die ggfs. Rückgabe- Stornogebühren. Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Vorgehensweise für fachbezogene Arbeiten aller Art, d. h. auch für Arbeiten im (Reparatur- und Dienstvertrag) Wartungssektor einzuhalten ist.

1.7 Arbeiten im Nachweis – Regiearbeiten / Dienstvertrag

  • Unsere Leistungen sind auf der Basis des Dienstvertrags nach deutschem Schuldrecht. Wir als Arbeitnehmer leisten unsere Dienste und der Arbeitgeber/Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung, z. B. bei Wasserschäden, klein Reparaturen, Maßnahmen im Nachweis (usw.). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir bei Regie- und Reparaturarbeiten nicht nach der VOB/B ausführen. z.B. der Punkt Erstellung eines örtlichen prüfbaren Aufmaßes. Unser Unternehmen ist kein Planungsbüro, somit muss der Auftraggeber bei Auftragserteilung schriftlich mitteilen, dass dieses gewünscht wird. Natürlich müssen diese Arbeiten gesondert zu unseren Stundensätzen nach Zeit oder pauschal vergütet werden, zzgl. gesetzlicher MwSt.
  • Die erste Arbeitsstunde wird ungeachtet des Arbeitsumfanges je Mitarbeiter und Einsatz voll abgerechnet. Danach wird im 30min Takt je Mitarbeiter abgerechnet.
  • Fahrtzeit, Ladezeit sowie Zeiten für Materialbesorgung sind Arbeitszeit und werden als solche in Rechnung gestellt.
  • Je nach Einsatzort berechnen wir eine Fahrzeugkostenpauschale in Abhängigkeit der Entfernung zum Firmensitz, eingestuft nach Anfahrtszonen. Zum Beispiel Zone 1 ca. 5km Umkreis, Zone 2 ca. 8km Umkreis usw.
  • Werden Baustellen trotz Terminen und Absprachen vergeblich angefahren müssen wir die hieraus resultierenden Kosten in Rechnung stellen.
  • Müssen die Arbeiten aus bauseitigen Gründen bzw. auf bauseitige Anordnung oder durch witterungsbedingte Unterbrechungen in Teilabschnitten ausgeführt oder unterbrochen werden, so müssen wir die hieraus resultierenden Mehrkosten in Rechnung stellen.

1.8 Stundenverrechnungssätze

  • Unsere aktuellen Stundensätze erfahren sie gerne auf Anfrage.

1.9 Notdienst-, Wochenend- und sonstige Zuschläge (Regie- und Nachweisarbeiten)

  • Unser Notdienst steht vorrangig unseren Bestandskunden zur Verfügung. Wir nehmen nicht jeden Kunden oder Auftrag an!
  • Unsere Zuschläge für Notdienste sind wie folgt.
    • Notdienstzuschlag von 08:00 – 16:00 beträgt 25% zu unseren Stundensätzen
    • Notdienstzuschlag von 16:00 – 19:00 beträgt 50% zu unseren Stundensätzen
    • Notdienstzuschlag von 19:00 – 06:00 beträgt 125% zu unseren Stundensätzen
    • Zusätzlicher Notdienstzuschlag an Samstagen 50 % zu unseren Stundensätzen
    • Zusätzlicher Notdienstzuschlag an Sonn- und Feiertagen 125% zu unseren Stundensätzen
    • Notdienstzuschlag innerhalb der Winterpause 21 Dezember bis 10 Januar (an allen Tagen) zusätzlich +50% zu unseren Stundensätzen und Zuschlägen.

Unsere Zuschläge werden kumuliert berechnet.

Wenn sie beispielsweise an einem Samstag Abend nach 16 Uhr unseren Notdienst in Anspruch nehmen wird der Notdienstzuschlag über 50% (16:00 – 19:00 Uhr) sowie der Notdienstzuschlag über 50% (Samstagsarbeit) in Rechnung gestellt. (kumuliert 100%)

Wenn sie an einem Sonn- oder Feiertag unseren Notdienst zwischen 08:00 und 16:00 in Anspruch nehmen möchten würde ihnen 25% sowie 125% (Feiertagsarbeit) kumuliert in Rechnung gestellt. (kumuliert 175%)

Hierbei wird der gesamte Aufwand unserer Mitarbeiter ab verlassen der Haustüre angesetzt.

1.8 Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht

  • Sollten während der Arbeiten mögliche unvorhersehbare Arbeiten anfallen, die uns durch den Auftraggeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person nicht mitgeteilt wurden oder die im Vorfeld nicht erkennbar waren, teilen wir diese dem Auftraggeber unverzüglich mit. Wünscht der Arbeitgeber/Auftraggeber anschließend dass direkt weitergearbeitet wird, muss der Auftraggeber auf sein Widerrufsrecht verzichten (BGB). Sollte er dieses nicht schriftlich unverzüglich machen, ist unser Unternehmen verpflichtet, die 14-tägige Widerrufsfrist abzuwarten und die Arbeiten einzustellen. Die erforderlichen gesonderten Arbeitsmaßnahmen zur Absicherung der Baustelle müssen in diesen Fall gesondert in Rechnung gestellt werden, auch weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es evtl. aufgrund der Einstellung durchaus möglich sein kann, dass es bei der Wiederaufnahme der Arbeiten nach Ablauf der Frist durchaus zu den weiteren Verzögerungen kommen kann, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat.

1.9 Leistungsverzeichnis / Abnahme

  • Bei Arbeitsleistungen, die nicht auf Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten/Nachweisarbeiten) durchgeführt werden und uns ein Leistungsverzeichnis vom Auftraggeber vorliegt, werden die enthaltenen Maße sowie Massen übernommen und der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der Angaben und seiner Leistungstexte.
  • Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
  • Müssen die Arbeiten aus bauseitigen Gründen bzw. auf bauseitige Anordnung oder durch witterungsbedingte Unterbrechungen in Teilabschnitten ausgeführt oder unterbrochen werden, so müssen wir die hieraus resultierenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Ferner gelten unsere Zuschläge (AGB 1.9) auch für Arbeiten gemäß Leitungsverzeichnis/Angebot wenn wir auf Anweisung des Auftraggebers oder einer durch ihn bevollmächtigten Person Außerhalb der normalen Arbeitszeiten unserer Monteure arbeiten sollen.
  • Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass für den gesamten Ausführungszeitraum der Bau- und Arbeitsmaßnahmen der Auftraggeber selbst oder eine durch ihn bevollmächtigte Person bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Diese Voraussetzung ist notwendig, da es während der Arbeiten zu Zusatzleistungen, Vertragsänderungen aufgrund von geänderten Arbeitsbedingungen kommen kann und die Stundenlohnarbeiten abgezeichnet werden müssen. Sollte das nicht der Fall sein, zählen die Rapporte als unterschrieben, sprich akzeptiert. Gegebenenfalls sind diese Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht gegeben, hierdurch ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten unmittelbar bis zur Klärung des jeweiligen Sachverhalts einzustellen. Für die eventuellen Zeitverzögerungen und die damit eventuell entstehenden Mehrkosten hat der Auftraggeber aufzukommen.
  • Der Auftraggeber persönlich, oder eine durch ihn bevollmächtigte Person muss unmittelbar nach Fertigstellung der von uns durchgeführten Arbeiten vor Ort das Bauvorhaben abnehmen. Dies ist durch den Auftraggeber sicher zu stellen! Sollte dies nicht der Fall sein, gelten die von uns durchgeführten Arbeiten als abgenommen. Auch durch das abbauen von Gerüsten sowie durch Arbeiten von Folgegewerken oder Nutzung, gelten von uns durchgeführten Arbeiten als abgenommen.
  • Wie verweisen darauf, das Gesonderten Abnahmetermine, kostenpflichtig zu unseren aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt werden. Unsere aktuellen Stundensätze erfahren sie gerne auf Anfrage.

1.10 Material- und Produktgarantie

  • Die Dirk Roth GmbH kann für Produkte keinerlei Haftung (Produkthaftung) und Gewährleistung übernehmen. Eine Material- und Produktgewährleistung erhalten Sie ausschließlich und nur vom Produkthersteller selbst. Diese sind gesondert zu erfragen bzw. zu beantragen. Die Hersteller haben Datenblätter die der Auftraggeber vom Produkt Hersteller erhalten kann. Sollte diese Daten für den Auftraggeber durch uns zusammen gestellt werden müssen, wird dies durch uns ausschließlich Kostenpflichtig erfolgen.

1.11 Gewährleistung

  • Für Neu -und Altbausanierungen im Dach- und Fassadebereich gelten für Geschäftskunden die in der VOB/B geregelten Gewährleistungsansprüche. Für Neu -und Altbausanierungen im Dach- und Fassadebereich gelten für Privatkunden die in der BGB geregelten Gewährleistungsansprüche. Die VOB oder BGB gelten nicht für Dienstverträge, in diesen Fall gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Gewährleistungsansprüche im Bereich von Reparaturen (Dienstverträge) sind ausgeschlossen, ausgenommen hierfür sind Bauabschnittsteile und objektbezogene Sondervereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und unserem Unternehmen vereinbart worden. Voraussetzung ist hierfür, dass der Auftraggeber mit unserer Firma einen Vertrag über einen mindestens einmal jährlichen Dach-Check oder einen Dachwartungsvertrag abschließt, über die Dauer der vereinbarten und gewünschten Gewährleistungsfrist, so dass der Auftraggeber seiner Sorgfaltspflicht und Rechtssicherheit nachkommt, und die Firma Dirk Roth GmbH die Reparaturen im Altbestand einmal jährlich überprüfen kann. Diese müssen von beiden Vertragspartnern schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden. In den Sondervereinbarungen ist die Gewährleistungsdauer festgelegt. Ziel des Auftrags bei Reparaturarbeiten ist z. B. der Wasserschaden.

1.12 Hinweise

  • Die Bringschuld der Firma Dirk Roth GmbH in Bezug auf den Gewährleistungsanspruch beschränkt sich für sämtliche Reparatur-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten rein auf die von unserem Unternehmen erbrachten und geleisteten Arbeiten und im Schadensfall nicht darüber hinaus (ausschließlich auf die zum Zeitpunkt erfolgten Arbeiten). Es werden keine Gewährleistung für Arbeiten übernehmen die nicht von unserem Unternehmen durchgeführt wurden oder welche noch zusätzlich an Objekten zu erledigen sind.
  • Die Firma Dirk Roth GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden umgehend auf unserer Homepage (https://roth-dachdecker.de/agb/) zur Verfügung gestellt. Änderungen während aktuellen Bauphasen werden dem Kunden umgehend schriftlich zugesandt. Widerspricht ein Kunde der Änderung nicht innerhalb von einer Woche nach Empfang der schriftlichen Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Kunden der Firma Dirk Roth GmbH werden in dem Schreiben auf die Bedeutung dieser einwöchigen Frist gesondert hingewiesen. Tritt eine Bestimmung der AGB aufgrund einer Änderung außer Kraft, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

1.13 Haftungshinweis

  • Alle Angaben auf den Seiten der Firma Dirk Roth GmbH haben wir möglichst sorgfältig überprüft. Auch bei aller Sorgfalt kann eine Haftung oder Garantie auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nicht übernommen werden. Dies gilt auch für alle anderen Internetseiten auf welche mit Hyperlinks verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
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  • Insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildern bedarf der vorherigen Zustimmung der Dirk Roth GmbH. Auch die Vervielfältigung von Informationen oder Daten ist untersagt.

1.14 Gerichtsstand

  • Der Gerichtsstand der Firma Dirk Roth GmbH, Erfer Straße 10a, ist immer in Solingen – Erfüllungsortes § 29 ZPO. Bei Auftragserteilung akzeptiert der Arbeitgeber/Auftraggeber den Gerichtsstand unseres Unternehmens.